Erste DSGVO-Beschwerden gegen Facebook & Google

Bereits am ersten Tag der Anwendbarkeit der DSGVO, dem 25. Mai 2018, wurden vier Beschwerden gegen Google, Instagram, Whatsapp und Facebook öffentlichkeitswirksam eingereicht.

Hinter den Beschwerden gegen Google und die drei anderen, zum Facebook Konzern gehörenden Gesellschaften, steht die NGO „noyb.eu“ (kurz für „none of your business“), welche von Maximilan Schrems zum Zweck der Verfolgung von Datenschutzverstössen gegründet wude. Schrems hatte im Oktober 2015 in datenschutzrechtlichen Kreisen und darüber hinaus Berühmtheit erlangt, als auf seine Initiative hin das US-EU Safe Harbor Abkommen für ungültig erklärt wurde. Dadurch wurde auf einen Schlag der Grossteil des transatlantischen Personendatenverkehrs illegal, bis man andere Lösungen wie Standardvertragsklauseln oder das im Anschluss ausgehandelte EU-US Privacy Shield umsetzen konnte.

Die nun eingereichten Beschwerden zielen auf das Koppelungsverbot in Art. 7 Abs. 4 DSGVO ab, dessen Ausmass umstritten ist. In den Beschwerden wird die derzeit strengste Interpretation dieser Bestimmung vertreten, wonach Anbieter ihre Dienstleistungen nicht davon abhängig machen dürfen, ob ein Nutzer seine Zustimmung zur Datennutzung abgibt. Werde dies dennoch gemacht, so sei die Zustimmung ungültig, weil sie nicht freiwilig gegeben sei. Für Facebook würde das zum Beispiel heissen, dass der Nutzer die Option haben müsste, das Soziale Netzwerk auch ohne targeted advertising zu nutzen, was derzeit nicht möglich ist.

Die vier Beschwerden wurden in Frankreich, Belgien, Deutschland und Österreich eingereicht. Da sie grundsätzlich sehr ähnlich sind, dürfte dies auch ein erster Test sein wie die vorgesehene internationale Abstimmung zwischen den verschiedenen Datenschutzaufsichtsbehörden funktioniert. Gerade im Falle von Instagram (Beschwerde in Belgien), Whatsapp (Beschwerde in Hamburg) und Facebook (Beschwerde in Österreich), die für ihr Europa-Geschäft alle ihren Sitz in Irland haben, dürfte interessant sein wie und in welchem Ausmass sich die irische Datenschutzaufsichtsbehörde involviert.

Noyb.eu hat zudem angekündigt, dass weitere Beschwerden zu anderen Themen folgen werden, wie z.B. zur illegalen Nutzung von Userdaten für Werbezwekce oder zur „fiktiven Zustimmung“.

Die Pressemitteilung von noyb.eu kann hier abgerufen werden.