Unsere Dienst­leistungen

Wir prüfen für Sie, ob Ihr Unternehmen, ein Produkt, Service oder ein Bearbeitungsvorgang die Anforderungen des Schweizer und europäischen Datenschutzrechts erfüllt und welche Massnahmen Sie allenfalls noch umsetzen müssen.

Erfüllt Ihre Webseite und Ihr Online-Angebot die Anforderungen des Datenschutzrechts? Wir prüfen dies gerne für Sie und zeigen allfälligen Handlungsbedarf auf.

Wir entwerfen für Sie DSG- und DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen und Einwilligungen in die Datenbearbeitung oder prüfen bestehende Erklärungen auf Ihre Rechtmässigkeit.

Die meisten Unternehmen müssen ein Verzeichnis führen über die Datenbearbeitungstätigkeiten in ihrem Betrieb. Wir liefern Ihnen Vorlagen dazu und unterstützen Sie bei der Aufnahme.

Die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung ist unter bestimmten Voraussetzungen zwingend. Wir unterstützen Sie bei der Abklärung, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung notwendig ist, wie auch bei deren Erstellung.

Die Auslagerung der Bearbeitung von Personendaten an einen Dritten, z.B. für die Lohnbuchhaltung, an einen Cloud-Provider oder eine Marketingagentur ist nur gestützt auf einen schriftlichen Vertrag zulässig, der gewisse datenschutzrechtliche Mindestinhalte abdeckt. Wir entwerfen und verhandeln für Sie diese Verträge bzw. prüfen vorhandene Verträge auf ihre Rechtmässigkeit.

Wir verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um als externe Datenschutzbeauftragte eingesetzt zu werden.

Unsere Spezialisten beraten Sie in allen Aspekten des Datenschutzrechts und erstellen bei Bedarf Gutachten zu spezifischen Fragen.

Wir bieten Schulungen zum Datenschutz an. Die Themen der Schulungen reichen von den allgemeinen Grundlagen zu spezifischen Themen. Die Schulungen werden in der Regel auf die besonderen Bedürfnisse der Kunden massgeschneidert und haben daher einen grossen Praxisbezug.

Beraten Sie als Kanzlei ausserhalb der Schweiz Ihre Kunden im Datenschutzbereich? Wir unterstützen Sie mit entsprechenden Abklärungen für die Schweiz, z.B. im Sinne einer Differenzanalyse zu Ihrer Einschätzung oder unabhängig von Ihrer eigenen Beratung.

Unsere Expertise

Datenschutz- und Technologierecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Julia Bhend wird von unabhängigen Rankings wie Chambers and Partners, Best Lawyers und Who’s Who Legal als eine der führenden Datenschutz- und IT-Anwälte in der Schweiz genannt. Kaj Seidl-Nussbaumer berät ebenfalls seit Jahren im Datenschutzrecht. Michael Widmer berät Klienten seit vielen Jahren im Bereich Datenschutz und ist überdies als Dozent für Datenschutzrecht an der ZHAW und am ITPZ tätig. Wir haben Klienten in verschiedenen Branchen entsprechend unterstützt. Eine Auswahl:

  • International tätiges IT-Unternehmen: Beratung betreffend Einhaltung des Datenschutzrechts und der Informationssicherheit bei der Bearbeitung von Personendaten von Kunden in der Finanzindustrie und öffentlichen Verwaltung
  • Internationales Pharmaunternehmen: Laufende Beratung in Bezug auf die Einhaltung des Datenschutzrechts in der Schweiz, insb. auch im Zusammenhang mit gruppeninternen Datenübermittlungen und zentralisierten IT-Systemen
  • Internationaler Hersteller von Technologiegütern: Laufende Beratung in Bezug auf die Einhaltung des Datenschutzrechts in der Schweiz, insb. auch im Zusammenhang mit gruppeninternen Datenübermittlungen und zentralisierten IT-Systemen
  • Internationales Industrieunternehmen: Unterstützung in Industry 4.0 / Digitalisierungsinitiative, inkl. Analyse der zu treffenden Massnahmen für Datenschutz-Compliance (EU und Schweiz)
  • Schweizer Hersteller von Apps: Beratung betreffend Einhaltung von Datenschutzrecht in der Schweiz im Zusammenhang mit Nutzung von Kundendaten aus Smartphone Apps
  • Ausländischer Automobilhersteller: Beratung in Bezug auf die Implementierung eines CRM Systems, das Sammeln und Nutzen von Daten der Kunden für Überwachung und Wartung der Fahrzeuge in der Schweiz erlaubt
  • Internationales Unternehmen im Anlagebau und in der Gebäudetechnik: Laufende Beratung betreffend Einhaltung des Datenschutzrechts in der Schweiz, u.a. im Zusammenhang mit gruppeninternen Übermittlungen und zentralisierten IT-Systemen
  • Schweizer Hersteller von Geräten und Apps im Gesundheitsbereich: Beratung betreffend Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Einsatz von Medizinprodukten und Smartphone-Apps bei Patienten/Spitälern in der Schweiz
  • Schweizer Markenartikelhändler: Beratung im Zusammenhang mit der Nutzung von durch den Händler erhobenen Kundendaten durch den Markenartikelhersteller