Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat betreffend Decathlon Schweiz ein Verfahren eröffent zur Sachverhaltsabklärung (Medienmitteilung).
Decathlon Schweiz habe den Verkauf von Waren in ihrem Geschäftslokal davon abhängig gemacht, dass der Kunde dem Unternehmen Kontaktdaten gebe. Nach einem ersten Schriftenwechsel hat der EDÖB nun eine Sachverhaltsabklärung eröffnet. Der EDÖB kann dies unter anderem tun, wenn eingesetzte Bearbeitungsmethoden geeignet sind, die Persönlichkeit einer grösseren Anzahl von Personen zu verletzen. Je nach Ausgang seiner Abklärung kann der EDÖB dann Empfehlungen abgeben, wie die Bearbeitungen zu ändern sind bzw. ob diese gänzlich unterlassen werden sollen. Werden die Empfehlungen missachtet, kann der EDÖB vor das Bundesverwaltungsgericht gelangen.
In den Medien bekannt worden und zum Teil sogar für globale Beachtung gesorgt haben zum Beispiel die entsprechenden Empfehlungen und Verfahren des EDÖB zu Google Street View sowie zu Moneyhouse.