Drei Schritte zur Datenschutz-Compliance

Die 2018 in Kraft tretenden Änderungen des Datenschutzrechts haben weitreichende Konsequenzen für Schweizer Unternehmen. Sie werden in Zukunft viel stärker in die Pflicht genommen und auch zur Verantwortung gezogen. Die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes ist zwar noch nicht abgeschlossen. Schweizer Unternehmen und Tochtergesellschaften von ausländischen Unternehmen sollten diese aber nicht abwarten, zumal die meisten ohnehin direkt vom EU Recht erfasst sind, welches ab 25. Mai 2018 einzuhalten ist. Zudem wird der Druck seitens der Geschäftspartner mit Sitz in der EU zunehmen, da sie die Einhaltung der neuen Vorgaben von ihren Lieferanten und Partnern verlangen müssen. Um konkurrenzfähig zu bleiben und diese Kunden nicht zu verlieren, sollten betroffene Unternehmen daher jetzt die Auswirkungen auf ihren Betrieb analysieren und die neuen Datenschutzregeln konsequent und adäquat umsetzen.

Das Datenschutzrecht verfolgt in vielen Bereichen einen risikobasierten Ansatz. Es sind jene Massnahmen zu treffen, die angemessen sind angesichts des potentiellen Risikos für die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person. Um die erforderlichen Massnahmen definieren zu können, müssen zuerst die eigenen Datenbearbeitungen verstanden werden. Wir empfehlen eine Umsetzung in drei Schritten.

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