Die Datenschutzgesetze geben den betroffenen Personen verschiedene Rechte. Jede Person kann vom Verantwortlichen Auskunft verlangen, welche Personendaten zu welchem Zweck wie lange bearbeitet werden, woher die Daten stammen und an wen sie gelangen. Zudem können die betroffenen Personen die Berichtigung unrichtiger Daten, das Verbot bestimmter Datenbearbeitungen, die Sperrung von Datenbekanntgaben, die Löschung oder Vernichtung ihrer Daten verlangen. Anders als in der EU sieht das Schweizer DSG kein Recht auf Datenübertragbarkeit (Data Portability) vor.