Nachdem wir im letzten Datenschutznewsletter eine Übersicht über das neue, voraussichtlich 2022 ohne Übergangsfrist in Kraft tretende Datenschutzgesetz (nDSG) und die Änderungen, die es mit sich bringt, gegeben haben, widmen wir uns in diesem Newsletter der Frage, wie man diese neuen Anforderungen effizient umsetzen kann.
Jedes Unternehmen bringt eine ganz individuelle Ausgangslage mit sich. Es ist zu unterscheiden zwischen Unternehmen, die bereits DSGVO-compliant sind oder sich bereits umfassend mit dem Datenschutz (aber nicht DSGVO) befasst haben, und solchen, für die das Thema (fast) ganz neu ist.
In unserem Juni Newsletter erläutern wir für jede dieser drei Gruppen das empfohlene Vorgehen und zeigen auf, wie Sie für Ihr Unternehmen die Datenschutz-Compliance im Hinblick auf das nDSG individuell anpacken können.
Der Newsletter kann hier abgerufen werden:
Im nächsten Newsletter widmen wir uns dann eingehend dem Thema Datenschutzerklärungen – Was muss ich reinschreiben? Wem muss ich eine Datenschutzerklärung schicken? Wie muss ich die Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen? Welche Möglichkeiten habe ich bei der inhaltlichen Gestaltung einer Datenschutzerklärung?
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