Michael Widmer hat in der digma 4/2017 einen Aufsatz zur Datenschutz-Folgenabschätzung („DSFA“) gemäss der DSGVO sowie dem E-DSG verfasst, welcher auch die Guideline der WP29 mitberücksichtigt. Der Aufsatz kommt zum Ergebnis, dass im E-DSG (trotz der gegenüber dem Vorentwurf vorgenommenen Anpassungen) weiterhin Änderungsbedarf betreffend die Regelungen zur DSFA besteht. Wird die Pflicht zur Durchführung einer DSFA resp. zur diesbezüglichen Konsultation des EDÖB zu breit gefasst, führt dies zu einer völlig unverhältnismässigen und übertriebenen Belastung der Verantwortlichen, ohne dass dies in einem angemessenen Verhältnis zu dem daraus zu erwartenden Nutzen stehen würde.
Das Inhaltsverzeichnis der digma 4/2017 ist hier abrufbar.
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