Diese zwei Prinzipien werden neu eingeführt mit der DSGVO. Im Wesentlichen geht es darum, dass der Datenschutz bereits in der Konzeptionsphase neuer Produkte oder Dienstleistungen oder anderweitig geplanter Bearbeitungshandlungen berücksichtigt werden soll („Privacy by Design“) und für durch den Hersteller oder Anbieter gesetzte Voreinstellung grundsätzlich die datenschutzfreundlichere Variante gewählt werden soll („Privacy by Default“).