Die Digitalisierung ist derzeit in aller Munde. Die immer dichtere Vernetzung von Maschinen wie auch alltäglichen Gegenständen und Objekten wie Kleider, Haushaltsgeräte, Parkplätze, Möbel und ähnlichem ermöglicht neue, innovative Geschäftsmodelle. Darunter finden sich Konzepte wie Pay-Per-Use von Büroeinrichtungen oder Kleidern, massgeschneiderte Medikamente und Therapien, autonom agierende Autos und selbstoptimierende, lernfähige Industriemaschinen und –roboter. In vielen Fällen basiert die Innovation auf der Analyse und Veredelung von grossen Datenbeständen, welche das Unternehmen gesammelt hat („Big Data“). Häufig sind in diesen Datenbanken auch Personendaten mit enthalten, nicht selten ohne dass das zur Umsetzung der neuen Geschäftsmodelle tatsächlich nötig wäre. Das ist nach dem neuen Datenschutzregime (Stichwort: Datenminimierung) nur in engen Schranken zulässig. Mit geeigneten Massnahmen zur Vorbeugung von Datenschutzverletzungen muss man sich sodann bereits in der Planungsphase auseinandersetzen („Privacy by Design„). Jedes innovative Geschäftsmodell, das im Rahmen der Digitalisierung, Industrie 4.0 oder ähnlichem erwogen wird, sollte daher kritisch auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben geprüft werden.